Vorsorge­regelungen

Erbrecht – Vorsorge­regelungen: Vorsorge­vollmacht / Patienten­verfügung

Warum sind Vorsorgeregelungen wichtig?

Meistens beschäftigen sich Menschen mit der Frage, wer nach ihrem Tod erben soll und wie sie Angehörige am besten absichern, wenn sie selbst nicht mehr sind. Mindestens genauso wichtig wie diese Fragen der Testamentsgestaltung ist es, sich Gedanken darüber zu machen, wer sich um die eigenen Angelegenheiten kümmert, wenn man nicht mehr handlungsfähig ist. Hier setzt das Thema Vorsorgeregelungen an.

Der Laie ist der Auffassung, dass, wenn einer der Ehegatten handlungsunfähig ist
(zum Beispiel im Krankenhaus im Koma liegt), der andere Ehegatte automatisch für ihn handeln kann. Dies ist ein Trugschluss, da es unter Ehegatten keine Vertretungsbefugnis gibt.

Hat man also keine Vorsorge diesbezüglich getroffen, kann niemand für den Handlungsunfähigen handeln, was im schlimmsten Fall zur Folge hat, dass das Betreuungsgericht einen Betreuer bestellt.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Wenn man im Falle der eigenen Handlungsunfähigkeit nicht durch einen gerichtlich bestellten – unter Umständen völlig fremden – Betreuer vertreten werden will, sollte man eine Vollmacht errichten, in der man eine konkret ausgewählte Person bestimmt, die in sämtlichen relevanten Lebensbereichen Entscheidungen treffen kann. Meist sind die Bereiche Vermögens- und Personensorge betroffen, damit sowohl in finanzieller, als auch persönlicher Hinsicht die Interessen des Handlungsunfähigen bestmöglich wahrgenommen werden können.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie die Ärzte und das Pflegepersonal in einer lebensbedrohlichen Situation, in der keine Aussicht auf Überleben mehr besteht, mit der betroffenen Situation umgehen sollen. Diese Anweisungen enthalten Bestimmungen dazu, welche gesundheitlichen Maßnahmen noch vorgenommen und welche unterlassen werden sollen. Hierdurch besteht also die Möglichkeit, dass im Vorfeld der Patientenwille auch für den Fall, dass der Betroffene seinen entsprechenden Willen nicht mehr äußern kann, schon festgelegt wird.

Eine Patientenverfügung enthält sehr individuelle und auf den Einzelnen abgestimmte Regelungen, zum Beispiel welche lebensverlängernden Maßnahmen im Sterbeprozess noch gewünscht werden oder nicht.

Warum ist eine qualifizierte Rechtsberatung in diesem Bereich notwendig?

Im Rahmen der Errichtung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sind nicht zu unterschätzende Formalien einzuhalten. Insbesondere im Hinblick auf den Inhalt von Patientenverfügungen ist besonderes Augenmerk auf die inhaltliche Ausgestaltung zu legen, da in der Vergangenheit in der Rechtsprechung diesen Anforderungen nicht genügende Patientenverfügungen als zu unbestimmt und damit unwirksam erachtet wurden.

Aufgrund der nicht auszuschließenden Missbrauchsgefahr sollte man von dem Ausfüllen und Ankreuzen vorformulierter Vorsorgevollmachten Abstand nehmen und sicher stellen, dass durch eine Ausformulierung der Regelungen Klarheit für alle in der Situation betroffene Personen (Bevollmächtigte, Ärzte, Pflegepersonal und sonstige Institutionen) geschaffen wird.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer „Vorsorge für den Notfall“

Vorsorgeregelungen sollten gerade in den heutigen Zeiten, in denen nicht abgesehen werden kann, wann und wie schnell eine Handlungsunfähigkeit eintreten kann, nicht auf die lange Bank geschoben werden. Nicht selten kommt es vor, dass durch ein unvorhergesehenes Ereignis (Unfall oder Krankheit) eine Person nicht mehr handeln kann. Für diesen Fall ist es beruhigend zu wissen, dass diejenigen Personen, die selbst ausgesucht wurden, die persönlichen Angelegenheiten im eigenen Interesse regeln. Bestmöglich sollte mit dem Bevollmächtigten vorab ein Gespräch über seine Bereitschaft, das Amt des Bevollmächtigten zu übernehmen, geführt werden. 

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