Übersicht Erbrecht

Unsere Leistungen im Erbfall

Das Erbrecht zählt zu den schwierigsten Rechtsgebieten, da es von vielen anderen Rechtsfragen, etwa aus dem Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Steuerrecht überlagert wird. Sowohl im privaten als auch unternehmerischen Bereich sind tiefgreifende erbrechtliche Kenntnisse und Erfahrungen erforderlich, um den Mandanten bestmöglich zu beraten.

Die ersten Probleme stellen sich oft bereits vor dem Erbfall: Wie errichte ich ein Testament? Wie schließe ich die Erbschaft aus? Welche Bedeutung hat ein Voraus und was ist eigentlich ein Vermächtnis?

Die Vielfältigkeit des Erbrechts macht dieses Rechtsgebiet so spannend und unberechenbar zugleich. So besteht auch im Falle eines Ausschlusses von der Erbschaft – im Volksmund auch Enterbung genannt – ein Anspruch auf den Pflichtteil. Wie dieser geltend gemacht werden kann, wann dieser Anspruch verjährt und wer der Verpflichtete ist, ist ohne rechtlichen Rat mitunter schwer zu beurteilen.

Insbesondere das Ehegattenerbrecht sorgt in vielerlei Hinsicht oftmals für Überraschungen: Der Ehegatte ist nicht automatisch Alleinerbe, eine Ausschlagung kann unter Umständen zu einer größeren Beteiligung an der Erbmasse führen und der sogenannte Dreißigste steht auch den übrigen Familienangehörigen des Erblassers zu.

All diese Besonderheiten lassen schnell klar werden, dass ohne rechtlichen Rat oftmals mehr verloren als gewonnen ist. Welche Möglichkeiten der Erblasser vor dem Tode oder der Erbe nach dem Erbfall hat, muss immer individuell betrachtet werden.

Erben und Vererben

Mehr erfahren

Vorsorge­regelungen

Mehr erfahren

Gesetzliche Erbfolge

Mehr erfahren

Pflichtteil

Mehr erfahren

Testament

Mehr erfahren

Berliner Testament

Mehr erfahren

Behinderten­testament

Mehr erfahren

Erbvertrag

Mehr erfahren

Vermächtnis, Teilungsanordnung und Auflage

Mehr erfahren

Testaments­vollstreckung

Mehr erfahren

Vor- und Nacherbfolge

Mehr erfahren

Erben­gemeinschaft

Mehr erfahren

Erbschafts­teuer

Mehr erfahren

Unternehmens­nachfolge

Mehr erfahren

Erben und Vererben

Ein Erbe fällt immer dann an, wenn es zu einem Todesfall kommt. Wer Erbe wird, welche Folgen eine Erbschaft hat und welche Möglichkeiten dem Erben zur Verfügung stehen, ist dabei jedoch nicht immer ganz eindeutig.

Der Erbe erhält ohne eine besondere Annahme durch die Gesamtrechtsnachfolge alle Rechte und Pflichten des Erbteils. Dies kann jedoch auch nachteilig sein, wenn der Nachlass mit Schulden belastet ist. Hier wäre an eine Ausschlagung oder zumindest Beschränkung der Haftung auf den Nachlass zu denken. 

Doch dies sind nicht die einzigen Möglichkeiten, die bei einem Erbfall zu berücksichtigen sind. Ein anwaltliches Gespräch kann hier maßgeblich zur Aufklärung der Rechte und Pflichten des Erben beitragen.

Weiterlesen

 

Vorsorgereglungen

Doch auch bereits lange vor einem Todesfall können Vorsorgeregelungen eine wichtige Absicherung vor Unglücksfällen bieten. Durch eine Vorsorgevollmacht oder Patientenverfügung lässt sich beispielsweise erreichen, dass der Wille der noch lebenden, aber oftmals handlungsunfähigen Person gewahrt wird. Denn hier ist nicht automatisch ein Familienangehöriger oder Ehegatte vertretungsbefugt. Solche Verfügungen sollten jedoch unbedingt mit fachlichem Rat getroffen werden. Insbesondere birgt die leichtfertige Errichtung einer solchen Regelung ein gewisses Missbrauchsrisiko. Dieses lässt sich durch entsprechende fachliche Beratung vermeiden.

Weiterlesen

 

Gesetzliche Erbfolge

Grundsätzlich regelt das Gesetz, wer wie viel erbt. Auch ein Testament schließt die gesetzlichen Regelungen nicht in jedem Falle aus. Oft weiß man jedoch nicht, ob man überhaupt von der gesetzlichen Erbfolge betroffen ist. Ist man dann noch Mitglied einer großen Familie, wird es umso komplizierter, den angemessenen Erbteil zu ermitteln. Wie eine solche Quote berechnet wird, dass auch Adoptivkinder zu berücksichtigen sind und ab welcher Höhe eine Erbschaftssteuer anfällt, ist dabei von Fall zu Fall verschieden.

Weiterlesen

 

Pflichtteil

Auch, wenn man vom Erbe ausgeschlossen worden ist, kann man sich als enger Angehöriger des Erblassers noch immer auf seinen Pflichtteilsanspruch berufen. Mit diesem Anspruch gehen oft Auskunftsansprüche einher, die gegenüber den Erben geltend gemacht werden können. Auch zu Lebzeiten des Erblassers getätigte Schenkungen müssen hierbei besonders berücksichtigt werden. In welcher Höhe dies erfolgen muss und wie der Erblasser im Vorfeld einem solchen Pflichtteilsanspruch entgegenwirken kann, ist eines der schwierigsten Problemfelder im Erbrecht.

Hinsichtlich des Pflichtteils lassen sich darüber hinaus durch vielfältige Vereinbarungen wie beispielsweise einer Pflichtteilsentziehung, einem Pflichtteilsverzicht oder aber auch einer Strafklausel in einem Berliner Testament besondere Regelungen treffen. Dies bietet sich insbesondere dann an, um Differenzen zwischen den Miterben bereits im Vorfeld zu begegnen und so ggf. einer Zerschlagung des Nachlasses vorzubeugen.

Weiterlesen

 

Testament

Diese sogenannte "letztwillige Verfügung" eröffnet dem Erblasser nicht nur die Möglichkeit, die Erbeinsetzung konkret nach seinem Belieben zu bestimmen, er kann vielmehr auch durch ein Vermächtnis oder eine Teilungsanordnung entscheiden, dass einzelne Nachlassgegenstände oder Rechte bestimmten Personen oder Organisationen zugewiesen werden sollen und hieran gewisse Auflagen knüpfen.

Ist ein Testament nicht eindeutig formuliert, hat das Nachlassgericht dieses auszulegen. Bei dieser Testamentsauslegung soll der wirkliche Wille des Erblassers ermittelt werden. So klar dem Erblasser sein letzter Wille beim Verfassen des Testamentes erscheinen möge, so schwer ist dieser jedoch oftmals im Nachhinein für das Nachlassgericht oder den Testamentsvollstrecker zu verstehen. Ergeben sich im schlimmsten Falle Irrtümer, könnte eine Testamentsanfechtung zur Unwirksamkeit der gesamten Verfügung führen.

In welchen Fällen sich eine Testamentserrichtung lohnt, welche Regelungen dieses konkret enthalten sollte und was man ggf. auch gegen ein bereitserrichtetes Testament unternehmen kann, sollte mit einem Fachanwalt im Einzelnen erörtert werden.

Weiterlesen

 

Berliner Testament

Bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern ist vor allem die Errichtung eines Berliner Testaments verbreitet. Neben der gegenseitigen Erbeinsetzung lassen sich hier insbesondere Regelungen über die Anteile der Kinder und sogar Enkelkinder treffen. Steuerliche Aspekte sollten hier auf keinen Fall außer Acht gelassen werden.

Aber auch eine sogenannte Wiederverheiratungsklausel kann Auswirkungen im Falle einer Heirat des überlebenden Ehepartners regeln und so beispielsweise verhindern, dass familienfremde Dritte an dem Nachlass des bereits verstorbenen Ehepartners partizipieren und damit der Erbteil der Kinder geschmälert wird.

Weiterlesen

 

Testamente in besonderen Lebenslagen

Ist ein Kind als potentieller Erbe überschuldet oder hat es eine Behinderung, sobesteht immer die Gefahr, dass der Nachlass den Gläubigern oder Sozialhilfeträgern in die Hände fällt. In diesem Fall können ein Überschuldungstestament oder Behindertentestament dafür sorgen, dass ein Zugriff auf den Nachlass verhindert wird.

Auch ein geschiedener Ehepartner kann unter Umständen bei einem Nachlassverfahren eines gemeinsamen Kindes am Nachlass partizipieren. Dem kann mit einem Geschiedenentestament wirksam begegnet werden.

Weiterlesen

 

Vermächtnis, Teilungsanordnung, Auflage

Nicht immer muss eine bestimmte Person auch als Erbe eingesetzt werden, um dieser Teile des Nachlasses zufließen zu lassen. Im Wege des Vermächtnisses können bestimmte Gegenstände oder Rechte aus dem Nachlass zugewandt werden, ohne dass der Bedachte zur Erbengemeinschaft gehört. Der Erblasser ist dabei grundsätzlich frei in der Bestimmung, wer was erhalten soll. Teilungsanordnungen geben dem Erben Anweisungen dazu, wie sie den Nachlass untereinander aufzuteilen haben, wobei sowohl der Erbe als auch der Vermächtnisnehmer mit Auflagen belastet werden können.

Wie diese Gestaltungsmittel wirkungsvoll eingesetzt werden können, kann oft nur durch einen erfahrenen Anwalts beantwortet und umgesetzt werden.

Weiterlesen

 

Testamentsvollstreckung

Fällt der Nachlass einmal an, stellt sich oftmals die Frage, wer für die ordnungsgemäße Erbauseinandersetzung verantwortlich ist. Für diesen Fall kann ein Testamentsvollstrecker eingesetzt werden. Wann dies sinnvoll ist und was es hier zu beachten gilt, sollte in einem ausführlichen Beratungsgespräch erörtert werden.

Weiterlesen

 

Vor- und Nacherbfolge

Oft möchte ein Erblasser mit der Nacherbfolge sicherstellen, dass sein Erbe über mehrere Todesfälle (Vorerben) hinweg den richtigen Adressaten (Nacherben) erreicht. An welche Bedingungen dies geknüpft sein kann und welche Vor-, aber auch Nachteile dieses Vorgehen hat, ist dabei jedoch meist unklar.

In welchen Fällen dieses erbrechtliche Gestaltungsmittel überhaupt angezeigt ist, muss im Einzelnen mit einem Fachanwalt für Erbrecht erörtert werden.

Weiterlesen

 

Erbengemeinschaft

Sind mehrere Personen zu Erben berufen, so geht das gesamte Nachlassvermögen auf diese als eine Erbengemeinschaft über. Diese sogenannte Gesamthandsgemeinschaft kann nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Es muss daher schnellstmöglich eine entsprechende Erbauseinandersetzung herbeigeführt werden. Je nach Interessenlage des betroffenen Erben kann ein wohl bedachtes Handeln erforderlich sein, um beispielsweise eine Teilungsversteigerung und damit einen möglichen Verlust von Nachlassimmobilien zu verhindern.

Weiterlesen

 

Erbschaftssteuer

Schließlich stellt sich oftmals die Frage, in welchem Umfang ein Erbe zu versteuern ist. Neben der Ausnutzung der persönlichen Erbschaftssteuerfreibeträge und des Familienheimvorteils im Erbfall, können lebzeitige Übertragungen und eine geschickte Gestaltung – etwa ein Nießbrauchsvorbehalt – dazu dienen, den Erben erhebliche steuern zu ersparen. Besondere Relevanz erfährt dieser Bereich im Rahmen der Unternehmensnachfolge.

Weiterlesen

 

Unsere langjährige Erfahrung im Erbrecht hat gezeigt, dass oftmals unscheinbare Fragen eine ganze Reihe von weiteren, weitaus komplizieren Problemen mit sich bringen. Hier ohne rechtlichen Beistand einen geeigneten Lösungsansatz finden zu wollen, führt dabei oft am gewünschten Ziel vorbei und bewirkt im schlimmsten Fall das genaue Gegenteil.

Lassen Sie sich Ihre rechtlichen Möglichkeiten aufzeigen und überlegen Sie gemeinsam mit uns, wie Sie Schritt für Schritt Ihren Willen erreichen können.