Vor- und Nacherbfolge

Erbrecht - Vor- und Nacherbfolge

Was versteht man unter Vor- und Nacherbfolge?

Das Gesetz ermöglicht es dem Erblasser, sein Vermögen nacheinander verschiedenen Personen zukommen zu lassen. Ab einem bestimmten Zeitpunkt oder Ereignis, der bzw. das vom Willen des Erblassers abhängt, geht das Erbe von dem ersten Erben (Vorerbe) auf den zweiten Erben (Nacherbe) über. Häufigster Anwendungsfall ist die Bestimmung eines Nacherben für den Fall des Todes des Vorerben.

Was sind die Vorteile und Nachteile einer Nacherbfolgeregelung?

Der Vorteil einer Nacherbenbestimmung liegt darin, dass der Erblasser selbst entscheidet, was mit seinem Vermögen geschieht, wenn das den Nacherbfall auslösende Ereignis eintritt, wenn also beispielsweise der Vorerbe – möglicherweise schon bald nach ihm – ebenfalls verstirbt. Für den Vorerben hat die Anordnung der Nacherbschaft grundsätzlich zur Folge, dass er in seiner Verfügungsbefugnis über die Nachlassgegenstände beschränkt ist. Er hat insoweit wirtschaftlich gesehen die Stellung eines Treuhänders. Von dieser Beschränkung kann er jedoch im Testament befreit werden. Zwingend ist die Anordnung einer Nacherbschaft beispielsweise beim Behindertentestament, wenn verhindert werden soll, dass das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen nicht nur zu dessen Lebzeiten, sondern auch nach dessen Tod nicht den Sozialbehörden zufällt.

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