Erbengemeinschaft

Erbrecht - Erbengemeinschaft

Was ist eine Erbengemeinschaft und wie entsteht sie?

Beim Tod eines Menschen gibt es häufig mehr als einen Erben. Hat der oder die Verstorbene in einem Testament mehrere Personen als Erben bestimmt oder werden mehrere Angehörige gesetzliche Erben, entsteht mit dem Eintritt des Erbfalls eine Erbengemeinschaft. Auf diese Erbengemeinschaft – und nicht auf die einzelnen Miterben – geht zunächst das gesamte hinterlassene Vermögen, der Nachlass, über. Damit jeder einzelne Miterbe den ihm zustehenden Anteil am Nachlass auch tatsächlich erhält und für sich nutzen kann, ist eine Auflösung (Auseinandersetzung) der Erbengemeinschaft erforderlich.

Welche Folgen hat eine Erbengemeinschaft?

Da der gesamte Nachlass der Erbengemeinschaft gehört, kann keiner der Miterben über einzelne Nachlassgegenstände frei verfügen. Auch über Maßnahmen zur Erhaltung oder Vermehrung des Nachlasses muss in der Regel gemeinschaftlich entschieden werden. Nur notwendige Erhaltungsmaßnahmen kann jeder Miterbe allein treffen, in wenigen anderen Fällen genügt eine Mehrheitsentscheidung.

Wie funktioniert die Erbauseinandersetzung?

Je nach Größe und Beschaffenheit des Nachlasses(z. B. Geld- oder Immobilienvermögen), Anzahl der Erben und insbesondere deren Kooperationsbereitschaft ist die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft unterschiedlich aufwendig. Zur Erb- oder Nachlassauseinandersetzung gehören sowohl die Begleichung von Schulden des Verstorbenen als auch die Aufteilung des danach verbleibenden Vermögens auf die Miterben. Neben den einzelnen Erbquoten (Höhe der jeweiligen Erbteile) sind dabei auch bestimmte Vermögenszuwendungen an einen oder mehrere Miterben vor dem Tod des oder der Verstorbenen sowie besondere Leistungen einzelner Miterben zu berücksichtigen. Kann eine Einigung zwischen den Erben etwa über die weitere Nutzung oder den Verkauf einer zum Nachlass gehörenden Immobilie nicht erzielt werden, kann ein Miterbe jederzeit die Teilungsversteigerung verlangen. Der Versteigerungserlös wird anschließend in der Regel nach den jeweiligen Erbquoten auf die einzelnen Erben aufgeteilt.

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Erbauseinandersetzung

Eine Erbauseinandersetzung kann nicht nur rechtlich kompliziert sein, sondern auch emotional belastend. Wir stehen Ihnen in dieser schwierigen Situation von Anfang an zur Seite. Sie erfahren von uns, welche Rechte und Pflichten Sie als Miterbe haben. Bei Bedarf übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Behörden oder Miterben. Wir unterstützen Sie mit dem nötigen Fingerspitzengefühl dabei, eine Einigung mit Ihren Miterben zu erzielen, und besprechen mit Ihnen Ihre Möglichkeiten, wenn dieses Ziel trotzdem nicht erreicht werden sollte. Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung im Einzelfall nicht vermeidbar, nehmen wir auch in diesem Rahmen Ihre Interessen wahr.

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