Erbrecht - Vermächtnis, Teilungsanordnung und Auflage
Was ist ein Vermächtnis?
Das Vermächtnis ist nach der Erbeinsetzung die wichtigste und häufigste Anordnung in einem Testament oder Erbvertrag. Durch ein Vermächtnis wird einer oder mehreren Personen (Vermächtnisnehmern) ein bestimmter Gegenstand aus dem Nachlass, eine Geldsumme oder ein Recht zugewandt („vermacht“), ohne dass diese Person Erbe wird. Der Vermächtnisnehmer wird im Erbfall nicht automatisch Eigentümer des vermachten Gegenstandes. Er kann jedoch von dem oder den Erben die Erfüllung des Vermächtnisses verlangen, also die Herausgabe des vermachten Gegenstands oder die Zahlung der im Testament festgelegten Geldsumme. Ein Vermächtnis kann auch als „Vorausvermächtnis“ zugunsten einzelner Miterben angeordnet werden. Die Erbenstellung wird dadurch nicht beeinflusst. Der Erbe erhält dann den vermachten Gegenstand zusätzlich zu seinem (Erb-)Anteil am restlichen Nachlass.
Welche Vorteile bietet ein Vermächtnis?
Im Vergleich zu einer Erbeinsetzung ist ein Vermächtnis wesentlich flexibler. Es bleibt im Wesentlichen der Fantasie und dem Willen des Erblassers überlassen, zu bestimmen, wer aus seinem Nachlass was konkret erhalten soll. Als Gegenstand eines Vermächtnisses kommen sowohl Dinge von geringem als auch solche von großem Vermögenswert in Frage. Sowohl dem Erblasser als auch dem Vermächtnisnehmer bietet das Vermächtnis die Sicherheit, dass genau die Person den vermachten Gegenstand erhält, für die der Erblasser sie vorgesehen hat. Insbesondere bei Gegenständen von emotionalem Wert – wie etwa Schmuckstücken – ist es dem Erblasser häufig wichtig, deren Schicksal nicht dem Willen der Erben zu überlassen. Im Fall einer Mehrheit von Erben (Erbengemeinschaft) ist ein Vermächtnis zugleich geeignet, Streit darüber zu vermeiden, wer den betreffenden Gegenstand bekommt.
Worin besteht der Unterschied zu einer Teilungsanordnung?
Auch durch eine Teilungsanordnung kann bestimmt werden, wer von mehreren Erben bestimmte Nachlassgegenstände erhalten soll. Im Unterschied zum Vermächtnis betrifft eine Teilungsanordnung immer nur die Erben, die sich zudem einvernehmlich darüber hinwegsetzen können. Die einzelnen Erbquoten werden durch eine Teilungsanordnung nicht beeinflusst.
Auflage
Durch eine Auflage kann ein Erbe oder Vermächtnisnehmer zu einem bestimmten Tun (z.B. Grabpflege, Sorge für ein Haustier, Verwendung eines Teils des Nachlasses zu einem bestimmten Zweck) oder Unterlassen (z.B. des Verkaufs des Familienheims oder -unternehmens) verpflichtet werden. Im Gegensatz zum Vermächtnis kann die Vollziehung der Auflage nicht von dem dadurch Begünstigten durchgesetzt werden.