Erbschaftsteuer

Erbrecht - Erbschaftsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer können eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Insbesondere im Vorfeld von Vermögensübergängen sowohl im privaten als auch im betrieblichen Bereich kann häufig der Anfall von Steuern vermieden oder zumindest die Steuerbelastung reduziert werden. Über entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere durch lebzeitige Übertragungen oder steueroptimierte Testamente, beraten wir Sie gerne.

Auch nach dem Erbfall besteht - je nach Verwandtschaftsverhältnis und Vermögenssituation - beispielsweise durch eine Ausschlagung oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen die Möglichkeit, die Erbschaftsteuer zu minimieren.

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